Schülergruppe während einer Führung am ehemaligen Klinkerwerk
Foto: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (ÖA), 2017.
Nach der ab dem 1. Mai 2022 geltenden Hamburger Eindämmungsverordnung müssen Besucher*innen in gebuchten Gruppen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Wir bitten aber um das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen.
Die geltenden Auflagen werden bei Gruppenführungen stets beachtet. Von unangemeldeten Gruppenbesuchen bitten wir zurzeit abzusehen, bzw. diese auf die Außenanlagen zu beschränken.
Begleitete öffentliche Angebote im Außenbereich wie thematische Führungen und Radrundfahrten werden wieder durchgeführt. Eine vorherige Anmeldung zu einigen dieser Veranstaltungen ist möglich, um sicher einen Platz zu erhalten.
Veranstaltungen innen
Eine Anmeldung zu einigen öffentlichen Veranstaltungenin Innenräumen ist möglich. Wir bitten um das Tragen einer FFP2-Maske.
In den Ausstellungen ist bei Führungen die Höchstbegrenzung von 15 Personen aufgehoben.
Die Arbeit mit geschlossenen Lerngruppen (z.B. Schulklassen) können über den Museumsdienst gebucht werden. Für über den Museumsdienst und das Studienzentrum buchbare pädagogische Angebote gilt wieder die normale Gruppengröße von 25 bzw 20 Personen.
Darüber hinaus ist der Besuch von Einzelpersonen in den Gedenkstätten zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich.
Für den Besuch der Ausstellungen und des Studienzentrums mit Archiv und Bibliothek bitten wir um das Tragen einer FFP2-Maske.
Besucherin in der Hauptausstellung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme
Foto: SHGL, Iris Groschek, 2021
Begleitete Gruppe auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Neuengamme